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NRW-Innenminister – Wahlkampf mit Verfassungsschutzbericht?

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Der NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat gestern den Verfassungsschutzbericht vorgestellt und dabei besonders die Beobachtung der linken Szenen in Deutschland in den Vordergrund gestellt. Damit stellt er sich auf die Seite von Guido Westerwelle, welcher Deutschland latenten Sozialismus unterstellt, gleichzeitig missbraucht er den Verfassungsschutz hier jedoch für Wahlkampfzwecke und verstößt selbst gegen das Grundgesetz.

Der NRW-Innenminister hat gestern indirekt die Bevölkerung davor gewarnt bei der NRW-Landtagswahl im Mai 2010 ihr Kreuzchen bei den Linken oder Rechten zu machen. Sicherlich in weiten Teilen berichtigt, doch bleibt dabei der bittere Nachgeschmack eines eigenen Wahlkampfes, denn die FDP ist im Sinkflug und wird in NRW vermutlich nicht mehr mit im Regierungsboot sitzen.

Dabei geht fast unter, dass die politischen Gewalttaten in 2009 deutlich zugenommen haben. Im Detail sind die Rechten harmloser geworden (-7%) und die Linken gewaltbereiter (+56%). Nicht zuletzt dürfte dieser Sachverhalt aber der wirtschaftlichen Lage geschuldet sein, denn die Ohnmacht in der Bevölkerung ist groß und das Vertrauen in die Politik auf einem historischen Tiefpunkt angelangt.

Nicht nur NRW, auch dem ganzen Land dürfte ein heißer Sommer der politischen Bewegungen bevorstehen, welcher die Straße als Öffentlichkeit und Frustrationsabbau wiederentdeckt. Zu groß ist die Unzufriedenheit mit korrupten Politikern und gierigen Bankern.

Doch bei der Vorstellung des Berichtes für das Innere, drängt sich einem die Frage auf, was ist eigentlich mit dem Äußeren? Müsste es nicht einen Bericht des Außenministeriums geben, in welchem verfassungsgemäße Maßstäbe eine Bewertung aller Länder dieser Welt vornimmt, ähnlich dem Menschenrechtsbericht der USA?

Das deutsche Grundgesetz ist gut und Handlungsbasis jeder deutschen Regierung. Müsste es dann nicht in der Konsequenz auch ein Außenhandelsverbot mit Diktaturen wie China geben?

Leider nein, denn die Verfassung sagt zwar, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland geahndet werden können, allerdings ist der Aspekt des Außenhandels nicht Gegenstand der Verfassung.

Im Prinzip bedeutet das, ausländische Verbrecherregime können vor ein deutsches Gericht gestellt werden, doch darf die deutsche Wirtschaft durchaus mit diesen Verbrechern einen Handel betreiben. Eine klare Verfassungslücke!

Quelle: focus.de


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